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Abkommen zur Förderung und zum Schutz von Investitionen (Bosnien-Herzegowina) § 0

Kurztitel

Abkommen zur Förderung und zum Schutz von Investitionen (Bosnien-Herzegowina)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 229/2002

Typ

Vertrag – Bosnien-Herzegowina

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

20.10.2002

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

02.10.2000

Index

59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen

Titel

(Übersetzung)
ABKOMMEN zwischen der Republik Österreich und Bosnien und Herzegowina zur Förderung und zum Schutz von Investitionen
StF: BGBl. III Nr. 229/2002 (NR: GP XXI RV 383 AB 544 S. 61. BR: AB 6343 S. 676.)

Sprachen

Deutsch, Englisch

Präambel/Promulgationsklausel

DIE REPUBLIK ÖSTERREICH UND BOSNIEN UND HERZEGOWINA, im Folgenden „Vertragsparteien“ genannt,

VON DEM WUNSCHE GELEITET, günstige Voraussetzungen für eine größere wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien zu schaffen,

IN DER ERKENNTNIS, dass die Förderung und der Schutz von Investitionen die Bereitschaft zur Vornahme derartiger Investitionen stärken und dadurch einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung der Wirtschaftsbeziehungen leisten können,

UNTER ERNEUTER BEKRÄFTIGUNG ihrer Verpflichtung zur Einhaltung international anerkannter Arbeitsstandards,

SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN:

Ratifikationstext

Die Notifikationen gemäß Artikel 27, Absatz eins, des Abkommens wurden am 20. Juni 2001 bzw. 21. August 2002 vorgenommen; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 27, Absatz eins, mit 20. Oktober 2002 in Kraft.

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

24.11.2015

Gesetzesnummer

20002260

Dokumentnummer

NOR30002489

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