Bundesrecht konsolidiert

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Soziale Sicherheit – Zusatzabkommen (Australien) § 0

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Soziale Sicherheit – Zusatzabkommen (Australien)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 192/2002 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 22/2017

Typ

Vertrag – Australien

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.10.2002

Außerkrafttretensdatum

28.02.2017

Unterzeichnungsdatum

26.06.2001

Index

69/03 Soziale Sicherheit

Titel

ZUSATZABKOMMEN zum Abkommen zwischen der Republik Österreich und Australien im Bereich der Sozialen Sicherheit
StF: BGBl. III Nr. 192/2002 (NR: GP XXI RV 749 AB 1026 S. 94. BR: AB 6593 S. 685.)

Sprachen

Deutsch, Englisch

Präambel/Promulgationsklausel

Die Republik Österreich
und

Australien

haben zur Änderung und Ergänzung des am 1. April 1992 in Canberra geschlossenen Abkommens im Bereich der sozialen Sicherheit zwischen den beiden Staaten Folgendes vereinbart:

Ratifikationstext

Die Noten gemäß Artikel römisch drei, Absatz eins, des Zusatzabkommens wurden am 10. Mai bzw. 1. Juli 2002 ausgetauscht; das Zusatzabkommen tritt gemäß seinem Artikel römisch drei, Absatz eins, mit 1. Oktober 2002 in Kraft.

Sonstige Textteile

Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

16.02.2017

Gesetzesnummer

20002203

Dokumentnummer

NOR30002426

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