Bundesrecht konsolidiert

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Abkommen über die Förderung und den Schutz von Investitionen § 0

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Abkommen über die Förderung und den Schutz von Investitionen

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 148/2002 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 298/2013

Typ

Vertrag – Bolivien

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.07.2002

Außerkrafttretensdatum

30.06.2013

Unterzeichnungsdatum

04.04.1997

Index

59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen

Titel

ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REPUBLIK BOLIVIEN ÜBER DIE FÖRDERUNG UND DEN SCHUTZ VON INVESTITIONEN
StF: BGBl. III Nr. 148/2002 (NR: GP XX RV 667 VV S. 119. BR: AB 5687 S. 641.)

Sprachen

Deutsch, Englisch, Spanisch

Präambel/Promulgationsklausel

DIE REPUBLIK ÖSTERREICH UND DIE REPUBLIK BOLIVIEN, im folgenden die „Vertragsparteien“ genannt,

VON DEM WUNSCHE GELEITET, günstige Voraussetzungen für eine größere wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien zu schaffen;

IN DER ERKENNTNIS, daß die Förderung und der Schutz von Investitionen die Bereitschaft zur Vornahme solcher Investitionen stärken und dadurch einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung der Wirtschaftsbeziehungen leisten können;

SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN:

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 30. April 2002 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 12, Absatz eins, mit 1. Juli 2002 in Kraft.

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Anmerkung

Die Berichtigung der Verlautbarung (VFB), BGBl. III Nr. 53/2005, wurde berücksichtigt.

Zuletzt aktualisiert am

14.11.2013

Gesetzesnummer

20002118

Dokumentnummer

NOR30002319

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