Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Russischen Föderation (im Folgenden als „Vertragsparteien“ bezeichnet) haben
sich stützend auf die Bestimmungen der Erklärung von Manila über weltweiten Tourismus (1980) und der Haager Erklärung über Tourismus (1989),
von dem Wunsch geleitet, die freundschaftlichen Beziehungen zwischen den Völkern der Republik Österreich und der Russischen Föderation auszubauen und das Leben, die Geschichte und das kulturelle Erbe der beiden Staaten kennen zu lernen,
in der Erkenntnis, dass der Tourismus ein wichtiges Mittel zur Stärkung des gegenseitigen Verständnisses und zum Ausdruck des guten Willens zur Vertiefung der Beziehungen zwischen den Völkern darstellt,
im Bewusstsein der Bedeutung und der Möglichkeiten des Tourismus für eine nachhaltige Entwicklung auf der Grundlage und im Rahmen der in beiden Staaten jeweils geltenden Rechtsvorschriften Folgendes vereinbart: