BGBl. III Nr. 147/2010
BGBl. III Nr. 132/2012 (NR: GP XXIV RV 1737 AB 1850 S. 164. BR: AB 8770 S. 812.)
Die Republik Österreich und die Bundesrepublik Jugoslawien,
von dem Wunsche geleitet, die gegenseitigen Beziehungen zwischen den beiden Staaten auf dem Gebiet der sozialen Sicherheit zu regeln,
sind übereingekommen, folgendes Abkommen zu schließen:
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 18. April 2002 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 37 Abs. 2 mit 1. Mai 2002 in Kraft.Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 18. April 2002 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 37, Absatz 2, mit 1. Mai 2002 in Kraft.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.