Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

Grenzabfertigung im Eisenbahn- und Straßenverkehr (Slowenien) § 0

Kurztitel

Grenzabfertigung im Eisenbahn- und Straßenverkehr (Slowenien)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 94/2001

Typ

Vertrag – Slowenien

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.06.2001

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

15.04.1999

Index

49/04 Grenzverkehr

Titel

ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REPUBLIK SLOWENIEN ÜBER ERLEICHTERUNGEN DER GRENZABFERTIGUNG IM EISENBAHN- UND STRASSENVERKEHR
StF: BGBl. III Nr. 94/2001 (NR: GP XXI RV 32 AB 156 S. 33. BR: AB 6210 S. 667.)

Sprachen

Deutsch, Slowenisch

Präambel/Promulgationsklausel

Die Republik Österreich und die Republik Slowenien sind in der Absicht, die Grenzabfertigung im Eisenbahn- und Straßenverkehr zwischen ihren beiden Staaten zu erleichtern und zu beschleunigen, wie folgt übereingekommen:

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 30. März 2001 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 20, Absatz 2, mit 1. Juni 2001 in Kraft.

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Schlagworte

e-rk,
Eisenbahnverkehr

Zuletzt aktualisiert am

18.06.2014

Gesetzesnummer

20001343

Dokumentnummer

NOR30001440

Navigation im Suchergebnis