Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie der Republik Österreich und das Ministerium für Verkehr und Kommunikationen der Republik Belarus, nachfolgend als die Vertragsparteien bezeichnet,
IM BEWUSSTSEIN der Beschlüsse der Europäischen Verkehrsministerkonferenz (CEMT), im internationalen Straßenpersonenverkehr zur Sicherstellung und Erhöhung der Straßenverkehrssicherheit Maßnahmen zu ergreifen,
IN DEM BESTREBEN, zur Verwirklichung eines hohen Schutzniveaus jeweils die neuesten Technologien nach dem Stand der Technik – insbesondere hinsichtlich der Minimierung des Lärm- und Schadstoffausstoßes sowie der Gewährleistung eines hohen sicherheitstechnischen Standards – anzuwenden,
IN DEM BESTREBEN, durch dieses Abkommen die internationale Beförderung von Personen im nichtlinienmäßigen Verkehr auf der Straße sowie deren Organisation und Durchführung auf diese Weise zu regeln und hierdurch auch einen Beitrag zur Förderung des Tourismus zu leisten, haben folgendes vereinbart: