DIE REPUBLIK ÖSTERREICH UND DIE VEREINIGTEN MEXIKANISCHEN STAATEN,
im folgenden „Vertragsparteien“ genannt,
VON DEM WUNSCHE GELEITET, günstige Voraussetzungen für eine größere wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien zu schaffen,
IN DER ERKENNTNIS, dass die Förderung und der Schutz von Investitionen die Bereitschaft zur Vornahme derartiger Investitionen stärken und dadurch einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung der Wirtschaftsbeziehungen leisten können,
IN DER ERWÄGUNG, dass ein bilaterales Abkommen das Ziel verfolgt, in Übereinstimmung mit den Grundsätzen internationaler Gegenseitigkeit die Gleichbehandlung von Investoren beider Vertragsparteien zu gewähren und zuzusichern,
UNTER BERÜCKSICHTIGUNG, dass die Tätigung und Erweiterung von Investitionen auf ihrem Hoheitsgebiet durch Investoren der anderen Vertragspartei den rechtserheblichen Instrumenten der OECD auf dem Gebiet internationaler Investitionen unterliegen,
SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN: