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Abkommen über die Förderung und den Schutz von Investitionen (Mexiko) § 0

Kurztitel

Abkommen über die Förderung und den Schutz von Investitionen (Mexiko)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 41/2001

Typ

Vertrag – Mexiko

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

26.03.2001

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

29.06.1998

Index

59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen

Titel

ABKOMMEN zwischen der Republik Österreich und den Vereinigten Mexikanischen Staaten über die Förderung und den Schutz von Investitionen
StF: BGBl. III Nr. 41/2001 (NR: GP XXI RV 100 AB 321 S. 41. BR: AB 6231 S. 669.)

Sprachen

Deutsch, Englisch, Spanisch

Präambel/Promulgationsklausel

DIE REPUBLIK ÖSTERREICH UND DIE VEREINIGTEN MEXIKANISCHEN STAATEN,

im folgenden „Vertragsparteien“ genannt,

VON DEM WUNSCHE GELEITET, günstige Voraussetzungen für eine größere wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien zu schaffen,

IN DER ERKENNTNIS, dass die Förderung und der Schutz von Investitionen die Bereitschaft zur Vornahme derartiger Investitionen stärken und dadurch einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung der Wirtschaftsbeziehungen leisten können,

IN DER ERWÄGUNG, dass ein bilaterales Abkommen das Ziel verfolgt, in Übereinstimmung mit den Grundsätzen internationaler Gegenseitigkeit die Gleichbehandlung von Investoren beider Vertragsparteien zu gewähren und zuzusichern,

UNTER BERÜCKSICHTIGUNG, dass die Tätigung und Erweiterung von Investitionen auf ihrem Hoheitsgebiet durch Investoren der anderen Vertragspartei den rechtserheblichen Instrumenten der OECD auf dem Gebiet internationaler Investitionen unterliegen,

SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN:

Ratifikationstext

Die Mitteilungen gemäß Artikel 29, Absatz eins, des Abkommens wurden am 29. Juli 1999 bzw. am 25. Jänner 2001 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 29, Absatz 2, mit 26. März 2001 in Kraft.

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages samt Protokoll wird genehmigt.

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

24.11.2015

Gesetzesnummer

20001205

Dokumentnummer

NOR30001292

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