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Abkommen zwischen Österreich und Indien über die Förderung und den Schutz von Investitionen (Indien) § 0

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Abkommen zwischen Österreich und Indien über die Förderung und den Schutz von Investitionen (Indien)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 27/2001 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 119/2016

Typ

Vertrag – Indien

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.03.2001

Außerkrafttretensdatum

23.03.2017

Unterzeichnungsdatum

08.11.1999

Index

59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen

Titel

ABKOMMEN zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Indien über die Förderung und den Schutz von Investitionen
StF: BGBl. III Nr. 27/2001 (NR: GP XXI RV 96 AB 320 S. 41. BR: AB 6230 S. 669.)

Sprachen

Deutsch, Englisch, Hindi

Präambel/Promulgationsklausel

DIE REGIERUNG DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DIE REGIERUNG DER REPUBLIK INDIEN, im folgenden „Vertragsparteien“ genannt,

VON DEM WUNSCHE GELEITET, günstige Voraussetzungen für eine größere wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien zu schaffen,

IN DER ERKENNTNIS, dass die Förderung und der Schutz von Investitionen zur Vornahme derartiger Investitionen anregen und dadurch einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung der Wirtschaftsbeziehungen leisten können,

SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN:

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 18. Dezember 2000 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 13, Absatz eins, mit 1. März 2001 in Kraft.

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

06.07.2016

Gesetzesnummer

20001144

Dokumentnummer

NOR30001229

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