Präambel
Mit dem Ziel der weiteren Entwicklung gutnachbarschaftlicher Beziehungen zwischen der Tschechischen Republik und der Republik Österreich wurde am 12. Dezember 2000 in Melk ein „Protokoll über die Verhandlungen zwischen den Regierungen der Tschechischen Republik und der Republik Österreich, geführt von Ministerpräsident Zeman und Bundeskanzler Schüssel im Beisein von EU-Kommissar Verheugen“ unterzeichnet, das in der Folge als „Melker Protokoll“ bezeichnet wird.
Die Unterzeichner des Melker Protokolls hielten es für angebracht, am 29. November 2001 in Brüssel zusammenzutreffen, um ein Follow-up des Prozesses zu definieren, wie er im oben erwähnten Protokoll dargelegt wird.
Die Unterzeichner stimmen überein, dass der in Melk begonnene Prozess zu einer Verbesserung des Informationsaustausches über das Atomkraftwerk Temelín geführt hat, womit auch die Voraussetzungen für ein größeres Vertrauensverhältnis zwischen der Tschechischen Republik und der Republik Österreich im Rahmen eines intensiven Dialoges über die Kernenergie geschaffen wurden.
Die Unterzeichner stimmen bezüglich der Zweckmäßigkeit der Aufnahme von Expertengesprächen zur Änderung des derzeit bestehenden bilateralen Übereinkommens betreffend den Austausch von Informationen über nukleare Sicherheit überein, das zwischen den beiden Staaten im Jahre 1989 abgeschlossen wurde, damit dem bereits erreichten Vertrauensniveau und den Bedürfnissen der Unterzeichner, einschließlich einer verlässlichen Info-Hotline, entsprochen wird.
In Achtung des souveränen Rechts, ihre Energiepolitik selbst zu wählen, teilen beide Länder ihr Interesse an einem hohen Niveau nuklearer Sicherheit von Kernkraftanlagen. Die tschechische Seite anerkennt das spezifische Interesse der Republik Österreich als Nachbarstaat an einem hohen Sicherheitsniveau von tschechischen Atomkraftwerken.
Die Tschechische Republik ist ausschließlich den Bestimmungen der Wiener Konvention über Haftpflicht für Atomschäden und dem Gemeinsamen Protokoll zur Anwendung der Wiener Konvention und der Pariser Konvention verpflichtet. Die Republik Österreich ist vollinhaltlich dem Österreichischen Atomhaftungsgesetz aus dem Jahre 1999 verpflichtet.