Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Abkommen über die touristische Zusammenarbeit zwischen Österreich und China
Typ
Vertrag – China
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
01.11.2001
Außerkrafttretensdatum
Unterzeichnungsdatum
20.10.2001
Index
59/12 Fremdenverkehr
Titel
ABKOMMEN ÜBER DIE TOURISTISCHE ZUSAMMENARBEIT ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER VOLKSREPUBLIK CHINA
StF:
BGBl. III Nr. 228/2001
Sprachen
Chinesisch, Deutsch, Englisch
Präambel/Promulgationsklausel
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Volksrepublik China (im Folgenden als „Vertragsparteien“ bezeichnet)
geleitet von dem Wunsche, ihre bilateralen Beziehungen zu erweitern und zu vertiefen,
überzeugt von der Bedeutung des Tourismus für das gegenseitige Kennenlernen und die Verständigung der Völker,
in der Absicht, auf dem Gebiete des Tourismus eine enge und dauerhafte Zusammenarbeit zu fördern,
haben auf der Grundlage und im Rahmen der in beiden Staaten jeweils bestehenden gesetzlichen Vorschriften, Folgendes vereinbart:
Ratifikationstext
Die Mitteilungen gemäß Art. 9 des Abkommens wurden am 7. November 2000 bzw. am 4. September 2001 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 9 mit 1. November 2001 in Kraft.Die Mitteilungen gemäß Artikel 9, des Abkommens wurden am 7. November 2000 bzw. am 4. September 2001 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 9, mit 1. November 2001 in Kraft.
Schlagworte
e-rk3
Zuletzt aktualisiert am
11.02.2016
Gesetzesnummer
20001622
Dokumentnummer
NOR30001766