Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Estland (im weiteren Vertragsparteien genannt),
ausgehend von den freundschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Staaten und ihren Völkern,
in der Absicht, der illegalen Zuwanderung im Geiste der europäischen Anstrengungen entgegenzutreten,
von dem Bestreben geleitet, die Übernahme von Personen, die illegal eingereist sind oder sich illegal auf dem Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei aufhalten, und die Durchbeförderung von Personen im Einklang mit allgemeinen völkerrechtlichen Normen und im Geiste der Zusammenarbeit zu erleichtern,
haben folgendes vereinbart: