Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Ehemalige Sklaven- und Zwangsarbeiter des Nationalsozialistischen Regimes (Polen)
Typ
Vertrag – Polen
§/Artikel/Anlage
Art. 2
Inkrafttretensdatum
13.12.2000
Außerkrafttretensdatum
Index
19/11 Kriegsrecht, Kriegsfolgen
Text
Artikel 2
Gegenstand des Abkommens
Die Österreichische Bundesregierung wird den Fonds veranlassen, in einem Höchstmaß von ÖS 550 Millionen über die Stiftung einmalige finanzielle Beiträge an natürliche Personen zu leisten, die vom nationalsozialistischen Regime auf das Gebiet der heutigen Republik Österreich deportiert und zur Sklaven- oder Zwangsarbeit verpflichtet wurden, im Zeitpunkt ihrer Deportation polnische Staatsbürger waren und am 15. Februar 2000 ihren ständigen Wohnsitz in der Republik Polen hatten.
Schlagworte
Sklavenarbeit
Zuletzt aktualisiert am
14.05.2014
Gesetzesnummer
20001145
Dokumentnummer
NOR40016019