Bundesrecht konsolidiert

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Luftverkehrsabkommen (Bosnien-Herzegowina) § 0

Kurztitel

Luftverkehrsabkommen (Bosnien-Herzegowina)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 170/2001

Typ

Vertrag – Bosnien-Herzegowina

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.06.2001

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

21.08.1998

Index

99/04 Luft- und Weltraumfahrt

Titel

(Übersetzung)
LUFTVERKEHRSABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG VON BOSNIEN UND HERZEGOWINA
StF: BGBl. III Nr. 170/2001

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung von Bosnien und Herzegowina,

In diesem Abkommen in der Folge die Vertragsparteien genannt,

Als Vertragsparteien des am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegten Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt,

Vom Wunsche geleitet, in Ergänzung des genannten Abkommens ein Abkommen zum Zwecke der Einrichtung eines planmäßigen Flugverkehrs zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus abzuschließen,

Haben folgendes vereinbart:

Ratifikationstext

Der Notenwechsel gemäß Artikel 19, des Abkommens wurde am 15. März 2000 bzw. am 20. April 2001 durchgeführt; das Abkommen ist gemäß seinem Artikel 19, mit 1. Juni 2001 in Kraft getreten.

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

18.09.2019

Gesetzesnummer

20001544

Dokumentnummer

NOR30001680

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