Bundesrecht konsolidiert

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Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern (Kroatien) § 0

Kurztitel

Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern (Kroatien)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 119/2001

Typ

Vertrag – Kroatien

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

27.06.2001

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

21.09.2000

Index

39/03 Doppelbesteuerung

Beachte

Die Änderungen auf Grund des MLI (BGBl. III Nr. 93/2018) können nicht eindeutig zugeordnet werden, vgl. daher die „synthetisierte“ Version des DBA Kroatien plus MLI, als Anlage 2 dokumentiert.

Titel

ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REPUBLIK KROATIEN ZUR VERMEIDUNG DER DOPPELBESTEUERUNG AUF DEM GEBIETE DER STEUERN VOM EINKOMMEN UND VOM VERMÖGEN
StF: BGBl. III Nr. 119/2001 (NR: GP XXI RV 354 AB 429 S. 55. BR: AB 6309 S. 672.)

Sprachen

Deutsch, Englisch, Kroatisch

Präambel/Promulgationsklausel

Die Republik Österreich und die Republik Kroatien, von dem Wunsche geleitet, ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen abzuschließen,

haben folgendes vereinbart:

Ratifikationstext

Die Mitteilungen gemäß Artikel 30, des Abkommens wurden am 15. März 2001 bzw. 28. Mai 2001 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 30, mit 27. Juni 2001 in Kraft.

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrags samt Protokoll wird genehmigt.

Schlagworte

e-rk3, DBA

Zuletzt aktualisiert am

08.09.2021

Gesetzesnummer

20001397

Dokumentnummer

NOR30001500

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