Bundesrecht konsolidiert

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Privilegien und Immunitäten der EUTELSAT Art. 1

Kurztitel

Privilegien und Immunitäten der EUTELSAT

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 49/2000

Typ

K (Geltungsbereich)

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

12.04.2000

Außerkrafttretensdatum

Index

19/06 Privilegien und Immunitäten

Text

Nach Mitteilungen des Generaldirektors der EUTELSAT haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunden zum Protokoll über Privilegien und Immunitäten der Europäischen Fernmeldesatellitenorganisation (EUTELSAT) Bundesgesetzblatt Nr. 176 aus 1989,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Nr. 293 aus 1993,) hinterlegt:

         Staaten:                  Datum der Hinterlegung der

                               Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunde:

         Griechenland                      23. März 1995

         Irland                             5. August 1993

         Polen                             13. Juli 1995

         Portugal                          27. November 1995

Anläßlich der Hinterlegung ihrer Ratifikationsurkunde haben folgende Staaten Vorbehalte erklärt:

Griechenland:

Vorbehalt hinsichtlich der Anwendung von Artikel 9, Absatz eins, Litera b,

Portugal:

  1. Litera a
    Die in Artikel 4, Absatz eins, vorgesehene Befreiung findet auf EUTELSAT im Rahmen ihrer offiziellen Aktivitäten Anwendung und bezieht sich auf ihr Einkommen und ihr Vermögen, welche den Weltraumsektor von EUTELSAT umfassen; was die Einkommenssteuer und Vermögenssteuer anbelangt, liegt es an Portugal, die diesbezügliche Einstufung vorzunehmen.
  2. Litera b
    Die in Artikel 9, Absatz 2, vorgesehene Befreiung schließt weder mit Pensionen und Renten vergleichbare Leistungen oder Vergünstigungen ein noch die Staatsangehörigen oder Personen mit ständigem Wohnsitz in Portugal.
  3. Litera c
    Artikel 18, ist auf Streitigkeiten, welche in den Aufgabenbereich von für Steuersachen zuständigen portugiesischen Gerichten fallen, nicht anwendbar.

Schlagworte

Ratifikationsurkunde

Gesetzesnummer

20000515

Dokumentnummer

NOR40006507

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