Bundesrecht konsolidiert

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Soziale Sicherheit (Portugal) § 0

Kurztitel

Soziale Sicherheit (Portugal)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 205/2000

Typ

Vertrag – Portugal

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.02.2001

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

16.12.1998

Index

69/03 Soziale Sicherheit

Titel

ABKOMMEN zwischen der Republik Österreich und der Portugiesischen Republik über Soziale Sicherheit
StF: BGBl. III Nr. 205/2000 (NR: GP XX RV 1721 AB 1841 S. 171. BR: AB 5940 S. 655.)

Sprachen

Deutsch, Portugiesisch

Präambel/Promulgationsklausel

Die Republik Österreich
und

die Portugiesische Republik

in dem Wunsche, unter Bedachtnahme auf Artikel 8 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 auf dem Gebiet der Sozialen Sicherheit zwischen den beiden Staaten über die Verordnungen (EWG) Nr. 1408/71 und 574/72 hinausgehend Personen zu schützen, die nach den Rechtsvorschriften eines oder beider Staaten geschützt sind oder waren,

sind übereingekommen, folgendes Abkommen zu schließen:

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 3. November 2000 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 11, Absatz 2, mit 1. Februar 2001 in Kraft.

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

22.06.2016

Gesetzesnummer

20001015

Dokumentnummer

NOR30001085

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