Bundesrecht konsolidiert

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Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens – Kundmachung von Änderungen Art. 1

Kurztitel

Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens – Kundmachung von Änderungen

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 196/2000

Typ

V

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

22.11.2000

Außerkrafttretensdatum

Index

18 Kundmachungswesen
29/07 Gewerblicher Rechtsschutz

Text

Die Kundmachung des Beschlusses der Versammlung des Internationalen Verbandes für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens vom 3. Oktober 2000, mit dem das Gebührenverzeichnis zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens Bundesgesetzblatt Nr. 348 aus 1979, in der Fassung Bundesgesetzblatt Nr. 525 aus 1984,, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 31 aus 2000,) geändert wird, hat dadurch zu erfolgen, dass dieser Beschluss beim Österreichischen Patentamt (1010 Wien, Kohlmarkt 8–10) zur öffentlichen Einsicht während der Amtsstunden aufgelegt wird.

Im RIS seit

28.04.2020

Zuletzt aktualisiert am

28.04.2020

Gesetzesnummer

20011143

Dokumentnummer

NOR40222903

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