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ADR – Beförderung von Explosivstoffen mit gefährlichen Gütern der Klassen 3, 5 und 8 § 0

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

ADR – Beförderung von Explosivstoffen mit gefährlichen Gütern der Klassen 3, 5 und 8

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 177/2000

Typ

Vertrag – Multilateral

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

19.06.2000

Außerkrafttretensdatum

31.12.2005

Unterzeichnungsdatum

19.06.2000

Index

99/03 Kraftfahrrecht

Titel

(Übersetzung)
Multilaterale Vereinbarung M99 Bedingungen für die Beförderung von Explosivstoffen mit anderen gefährlichen Gütern der Klassen 3, 5 und 8 in Fahrzeugen zum Mischen an Ort und Stelle
StF: BGBl. III Nr. 177/2000

Vertragsparteien

*Vereinigtes Königreich III 177/2000

Ratifikationstext

Die Vereinbarung wurde von Österreich am 6. September 2000 und vom Vereinigten Königreich am 19. Juni 2000 unterzeichnet.

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

31.01.2020

Gesetzesnummer

20000955

Dokumentnummer

NOR30001024

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