Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Slowakischen Republik (im folgenden als „die Vertragsparteien“ bezeichnet) –
im Bestreben, ihre Beziehungen zu festigen und das gegenseitige Verständnis zu vertiefen,
im Bestreben, ihre Zusammenarbeit in den Bereichen der Kultur, der Bildung und der Wissenschaft weiter auszubauen,
im Bewußtsein, daß ihre Zusammenarbeit auf der Grundlage dieses Übereinkommens sich auch günstig auf die multilaterale Zusammenarbeit im Bereich der kulturellen Beziehungen, namentlich in der Organisation für Erziehung, Wissenschaft und Kultur der Vereinten Nationen und im Europarat, in Programmen der Europäischen Union sowie auch im Rahmen der Zentraleuropäischen Initiative und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa auswirken wird –
haben folgendes vereinbart: