DIE REPUBLIK ÖSTERREICH UND DIE REPUBLIK CHILE, im folgenden die „Vertragsparteien“ genannt,
VON DEM WUNSCHE GELEITET, günstige Voraussetzungen für eine größere wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien und im besonderen für Investitionen von Investoren jeder der beiden Vertragsparteien zu schaffen und zu erhalten, was ua. den Kapitaltransfer in das Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei und die Stimulierung geschäftlicher Aktivitäten umfaßt,
IN DER ERKENNTNIS, daß die Förderung und der Schutz von Investitionen die Bereitschaft zur Vornahme solcher Investitionen stärken, dadurch einen wichtigen Beitrag zu der Entwicklung von Wirtschaftsbeziehungen leisten und damit auch die wirtschaftliche Prosperität beider Länder begünstigen können,
SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN: