Bundesrecht konsolidiert

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Europäisches Übereinkommen zum Schutz von Heimtieren Art. 6

Kurztitel

Europäisches Übereinkommen zum Schutz von Heimtieren

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 137/2000

Typ

Vertrag – Multilateral

§/Artikel/Anlage

Art. 6

Inkrafttretensdatum

01.03.2000

Außerkrafttretensdatum

Index

89/08 Tier- und Pflanzenschutz

Text

Artikel 6

Altersgrenze für den Erwerb

Ein Heimtier darf nicht ohne ausdrückliche Zustimmung der Eltern oder anderer Personen, welche die elterliche Gewalt innehaben, an Personen unter 16 Jahren verkauft werden.

Zuletzt aktualisiert am

24.08.2017

Gesetzesnummer

20000853

Dokumentnummer

NOR40010830

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