Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Europäisches Übereinkommen zum Schutz von Heimtieren
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/Anlage
Art. 3
Inkrafttretensdatum
01.03.2000
Außerkrafttretensdatum
Index
89/08 Tier- und Pflanzenschutz
Text
Kapitel IIKapitel römisch zwei
Grundsätze für die Haltung von Heimtieren
Artikel 3
Grundsätze für das Wohlbefinden der Tiere
(1)Absatz eins,Niemand darf unnötig einem Heimtier Schmerzen oder Leiden zufügen oder es in Angst versetzen.
(2)Absatz 2,Niemand darf ein Heimtier aussetzen.
Zuletzt aktualisiert am
24.08.2017
Gesetzesnummer
20000853
Dokumentnummer
NOR40010827