Bundesrecht konsolidiert

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Grenzabfertigung - Grenzübergang Tosters/Mauren § 0

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Grenzabfertigung - Grenzübergang Tosters/Mauren

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 131/2000 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 62/2008

Typ

Vertrag – Schweiz, Liechtenstein

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.07.2000

Außerkrafttretensdatum

30.04.2008

Unterzeichnungsdatum

24.05.2000

Index

49/04 Grenzverkehr

Titel

Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung, der Regierung des Fürstentums Liechtenstein und dem Schweizerischen Bundesrat über die Errichtung nebeneinander liegender Grenzabfertigungsstellen am Grenzübergang Tosters/Mauren
StF: BGBl III Nr. 131/2000

Präambel/Promulgationsklausel

Gestützt auf das Protokoll vom 2. September 1963 zwischen der Republik Österreich, dem Fürstentum Liechtenstein und der Schweizerischen Eidgenossenschaft betreffend die Anwendung des österreichisch-schweizerischen Abkommens samt Schlussprotokoll über die Errichtung nebeneinander liegender Grenzabfertigungsstellen und die Grenzabfertigung in Verkehrsmitteln während der Fahrt auf das Fürstentum Liechtenstein 1) wird folgende Vereinbarung abgeschlossen:

______________________________________

1) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 11 aus 1965,

Ratifikationstext

Die Vereinbarung ist gemäß ihrem Artikel 3, Absatz eins, mit 1. Juli 2000 in Kraft getreten.

Zuletzt aktualisiert am

02.07.2018

Gesetzesnummer

20000837

Dokumentnummer

NOR30000899

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