Bundesrecht konsolidiert

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Rückübernahmeabkommen (Litauen) § 0

Kurztitel

Rückübernahmeabkommen (Litauen)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 12/2000

Typ

Vertrag – Litauen

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.01.2000

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

09.12.1998

Index

49/06 Schubverkehr

Titel

ABKOMMEN zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Litauen über die Übernahme von Personen, die illegal in das Gebiet der anderen Vertragspartei eingereist sind (Rückübernahmeabkommen)
StF: BGBl. III Nr. 12/2000

Sprachen

Deutsch, Litauisch

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Litauen (im weiteren Vertragsparteien genannt),

ausgehend von den freundschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Staaten und ihren Völkern,

in der Absicht, der illegalen Zuwanderung im Geiste der europäischen Anstrengungen entgegenzutreten,

von dem Bestreben geleitet, die Übernahme von Personen, die illegal eingereist sind oder sich illegal auf dem Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei aufhalten, und die Durchbeförderung von Personen im Einklang mit allgemeinen völkerrechtlichen Normen und im Geiste der Zusammenarbeit zu erleichtern,

haben folgendes vereinbart:

Ratifikationstext

Die Mitteilungen gemäß Artikel 15, des Abkommens wurden am 11. Februar bzw. 22. November 1999 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 15, mit 1. Jänner 2000 in Kraft.

Schlagworte

e-rk2

Zuletzt aktualisiert am

15.09.2014

Gesetzesnummer

20000330

Dokumentnummer

NOR30000362

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