Bundesrecht konsolidiert

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Kundmachung des Vertrags von Amsterdam Art. 1

Kurztitel

Kundmachung des Vertrags von Amsterdam

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 84/1999

Typ

V

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

01.05.1999

Außerkrafttretensdatum

Index

59/04 EU - EWR

Text

Der Vertrag von Amsterdam zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union, der Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften sowie einiger damit zusammenhängender Rechtsakte und Schlußakte Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 83 aus 1999,) ist hinsichtlich der authentischen Textfassungen in dänischer, englischer, finnischer, französischer, griechischer, irischer, italienischer, niederländischer, portugiesischer, schwedischer und spanischer Sprache dadurch kundzumachen, daß diese im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten zur Einsicht während der Amtsstunden aufgelegt werden.

Zuletzt aktualisiert am

06.10.2015

Gesetzesnummer

10008047

Dokumentnummer

NOR12091651

Alte Dokumentnummer

N5199958636L

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