Die Kundmachung des Beschlusses des Verwaltungsrates der Europäischen Patentorganisation vom 10. Dezember 1998 zur Änderung der Ausführungsordnung zum Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente (Europäisches Patentübereinkommen) (BGBl. Nr. 350/1979, zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 104/1997) hat dadurch zu erfolgen, daß dieser Beschluß im Österreichischen Patentamt (Wien 1, Kohlmarkt 8–10) zur Einsichtnahme während der Amtsstunden aufgelegt wird.Die Kundmachung des Beschlusses des Verwaltungsrates der Europäischen Patentorganisation vom 10. Dezember 1998 zur Änderung der Ausführungsordnung zum Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente (Europäisches Patentübereinkommen) Bundesgesetzblatt Nr. 350 aus 1979,, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 104 aus 1997,) hat dadurch zu erfolgen, daß dieser Beschluß im Österreichischen Patentamt (Wien 1, Kohlmarkt 8–10) zur Einsichtnahme während der Amtsstunden aufgelegt wird.