(1)Absatz eins,Staatsangehörige der Republik Litauen, die Inhaber eines gültigen gewöhnlichen Reisepasses, eines Diplomatenpasses oder eines Dienstpasses sind, können visumfrei in das Hoheitsgebiet des anderen Vertragsstaates einreisen und sich dort bis zu 90 Tage innerhalb einer Frist von sechs Monaten ab dem Tag der ersten Einreise aufhalten.