Gemäß § 18 Abs. 3 Grenzkontrollgesetz, BGBl. Nr. 435/1996, wird kundgemacht, dass das Übereinkommen über den Beitritt Österreichs zum Schengener Durchführungsübereinkommen, BGBl. III Nr. 90/1997, für die Griechische Republik mit 1. Jänner 2000 in Kraft gesetzt ist.Gemäß Paragraph 18, Absatz 3, Grenzkontrollgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 435 aus 1996,, wird kundgemacht, dass das Übereinkommen über den Beitritt Österreichs zum Schengener Durchführungsübereinkommen, Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 90 aus 1997,, für die Griechische Republik mit 1. Jänner 2000 in Kraft gesetzt ist.