Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Russischen Föderation, im folgenden als die Vertragsparteien bezeichnet –
in dem Bestreben, die Beziehungen zwischen den beiden Ländern zu festigen und das gegenseitige Verständnis zu vertiefen,
in der Überzeugung, daß die kulturellen Beziehungen in allen Bereichen, einschließlich der Wissenschaft und der Bildung, den grundlegenden Interessen der Völker beider Länder entsprechen, die weitere Entwicklung der guten Nachbarschaft, Partnerschaft und Zusammenarbeit stärken und damit das Bewußtsein der europäischen kulturellen Gemeinsamkeit und die Schaffung eines gemeinsamen und offenen Kulturraums in Europa fördern,
eingedenk des historischen Beitrags der Völker beider Länder zum gemeinsamen kulturellen Erbe Europas und in dem Bewußtsein, daß die Pflege und der Erhalt von Kulturgütern vorrangige Aufgaben sind,
in dem Wunsch, die kulturellen Beziehungen zwischen den Völkern beider Länder sowie ihre Zusammenarbeit auf den Gebieten des Bildungswesens und der Wissenschaft auszubauen -
sind wie folgt übereingekommen: