Bundesrecht konsolidiert

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Sichtvermerksgebühren - Aufhebung (Kündigung) Art. 1

Kurztitel

Sichtvermerksgebühren - Aufhebung (Kündigung)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 15/1999

Typ

Vertrag – Südafrika

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

18.03.1999

Außerkrafttretensdatum

Index

49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke

Text

BUNDESMINISTERIUM FÜR

AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN

GZ 0.19.11/0051e-IV.1a/98

Verbalnote

Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten entbietet der Botschaft der Republik Südafrika seine Empfehlungen und beehrt sich, in Hinblick auf die Inkraftsetzung der Schengen-Verträge für Österreich und die daraus für die Republik Österreich erwachsenden rechtlichen Verpflichtungen den am 11. Mai 1981 in Pretoria unterzeichneten Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Republik Südafrika über die gebührenfreie Erteilung von Sichtvermerken *1) gemäß seinem Artikel 2 Absatz 3 zu kündigen.

Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten benützt diese Gelegenheit, der Botschaft der Republik Südafrika die Versicherung seiner ausgezeichneten Hochachtung zu erneuern.

Wien, am 17. Dezember 1998

L.S.

An die Botschaft der Republik

Südafrika

Sandgasse 33

1190 Wien

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*1) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 161 aus 1982,

Gesetzesnummer

10006098

Dokumentnummer

NOR12067325

Alte Dokumentnummer

N4199957427L

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