Bundesrecht konsolidiert

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Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit EU - Armenien § 0

Kurztitel

Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit EU - Armenien

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 148/1999

Typ

Vertrag – Multilateral

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.07.1999

Außerkrafttretensdatum

Index

59/04 EU - EWR

Beachte

Gemäß Artikel 49 Absatz 2 B-VG ist dieses Abkommen samt Anhängen, Protokoll und Schlußakte in allen authentischen Sprachfassungen dadurch kundzumachen, daß dieses zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten aufliegt. Aus diesem Grund ist der Inhalt dieser Rechtsvorschrift in der Datenbank nicht enthalten.

Titel

Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Armenien andererseits
StF: BGBl. III Nr. 148/1999 (NR: GP XX RV 604 VV S. 66. BR: AB 5423 S. 624.)

Ratifikationstext

Die Notifikation gemäß Artikel 101, des Abkommens wurde am 16. Juni 1997 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt; das Abkommen ist gemäß seinem Artikel 101, mit 1. Juli 1999 in Kraft getreten.

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

1. Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Anhängen, Protokoll und Schlußakte wird genehmigt.

2. Gemäß Artikel 49 Absatz 2 B-VG ist dieses Abkommen samt Anhängen, Protokoll und Schlußakte in allen authentischen Sprachfassungen dadurch kundzumachen, daß dieses zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten aufliegt.

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2015

Gesetzesnummer

20000062

Dokumentnummer

NOR30000090

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