Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit EU - Armenien
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
01.07.1999
Außerkrafttretensdatum
Index
59/04 EU - EWR
Beachte
Gemäß Artikel 49 Absatz 2 B-VG ist dieses Abkommen samt Anhängen, Protokoll und Schlußakte in allen authentischen Sprachfassungen dadurch kundzumachen, daß dieses zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten aufliegt. Aus diesem Grund ist der Inhalt dieser Rechtsvorschrift in der Datenbank nicht enthalten.
Titel
Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Armenien andererseits
StF:
BGBl. III Nr. 148/1999 (NR: GP XX
RV 604 VV
S. 66. BR:
AB 5423 S. 624.)
Ratifikationstext
Die Notifikation gemäß Art. 101 des Abkommens wurde am 16. Juni 1997 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt; das Abkommen ist gemäß seinem Art. 101 mit 1. Juli 1999 in Kraft getreten.Die Notifikation gemäß Artikel 101, des Abkommens wurde am 16. Juni 1997 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt; das Abkommen ist gemäß seinem Artikel 101, mit 1. Juli 1999 in Kraft getreten.
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
1. Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Anhängen, Protokoll und Schlußakte wird genehmigt.
2. Gemäß Artikel 49 Absatz 2 B-VG ist dieses Abkommen samt Anhängen, Protokoll und Schlußakte in allen authentischen Sprachfassungen dadurch kundzumachen, daß dieses zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten aufliegt.
Schlagworte
e-rk3
Zuletzt aktualisiert am
07.10.2015
Gesetzesnummer
20000062
Dokumentnummer
NOR30000090