Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Abkommen über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit (Slowenien)
Typ
Vertrag – Slowenien
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
01.07.1999
Außerkrafttretensdatum
Unterzeichnungsdatum
08.05.1998
Index
79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)
Titel
ABKOMMEN zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Slowenien über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit
StF:
BGBl. III Nr. 118/1999 idF
BGBl. III Nr. 32/2010 (VFB) (NR: GP XX
RV 1388 AB 1515 S. 149. BR:
AB 5823 S. 647.)
Sprachen
Deutsch, Slowenisch
Präambel/Promulgationsklausel
Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Republik Slowenien, im folgenden Vertragsparteien genannt,
überzeugt davon, daß die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit eine der wichtigsten Grundlagen der Beziehungen zwischen den Vertragsparteien bildet und ein wichtiges Element für die Stabilität Europas darstellt,
im Hinblick auf die in den gutnachbarlichen wissenschaftlich-technischen Beziehungen zwischen den Vertragsparteien gewonnene positive Erfahrung und die Notwendigkeit der Vervollkommnung dieser Beziehungen,
unter Berücksichtigung der raschen Erweiterung des wissenschaftlichen und technischen Wissens sowie der Internationalisierung von Wissenschaft und Technologie,
von dem Wunsche geleitet, die Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien auf dem Gebiet der Wissenschaft und der Technologie entsprechend den neuen politischen, wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen in Europa durchzuführen,
in Anerkennung der Wichtigkeit einer verbesserten Koordination der österreichisch-slowenischen Beziehungen auf den Gebieten der Wissenschaft und der Technologie,
sind wie folgt übereingekommen:
Ratifikationstext
Die Mitteilungen gemäß Art. 10 Abs. 1 des Abkommens wurden am 23. April 1999 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 10 Abs. 1 mit 1. Juli 1999 in Kraft.Die Mitteilungen gemäß Artikel 10, Absatz eins, des Abkommens wurden am 23. April 1999 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 10, Absatz eins, mit 1. Juli 1999 in Kraft.
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Schlagworte
e-rk3
Zuletzt aktualisiert am
28.02.2019
Gesetzesnummer
10010156
Dokumentnummer
NOR11010374
Alte Dokumentnummer
N7199960259L