Bundesrecht konsolidiert

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Abkommen über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit (Slowenien) Art. 1

Kurztitel

Abkommen über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit (Slowenien)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 118/1999

Typ

Vertrag – Slowenien

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

01.07.1999

Außerkrafttretensdatum

Index

79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)

Text

Artikel 1

Die Vertragsparteien unterstützen im Rahmen ihrer geltenden Rechtsvorschriften und auf der Grundlage der Gegenseitigkeit die Entwicklung der wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit in gemeinsam vereinbarten Bereichen unter Berücksichtigung der jeweils festgelegten staatlichen Prioritäten in Wissenschaft und Forschung.

Zuletzt aktualisiert am

28.02.2019

Gesetzesnummer

10010156

Dokumentnummer

NOR12128737

Alte Dokumentnummer

N7199960260L

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