Bundesrecht konsolidiert

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Soziale Sicherheit (Nordmazedonien) § 0

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Soziale Sicherheit (Nordmazedonien)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 46/1998

Typ

Vertrag – Mazedonien

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.06.1998

Außerkrafttretensdatum

31.03.1998

Unterzeichnungsdatum

28.02.1997

Index

69/03 Soziale Sicherheit

Titel

Österreichisch-mazedonisches Abkommen über soziale Sicherheit
StF: BGBl. III Nr. 46/1998 (NR: GP XX RV 769 AB 811 S. 82. BR: AB 5524 S. 629.)

Sprachen

Deutsch, Mazedonisch

Präambel/Promulgationsklausel

Von dem Wunsche geleitet, die gegenseitigen Beziehungen zwischen den beiden Staaten auf dem Gebiet der sozialen Sicherheit zu regeln,

sind beide Seiten übereingekommen, folgendes Abkommen zu schließen:

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 4. März 1998 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 37, Absatz 2, mit 1. Juni 1998 in Kraft.

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Zuletzt aktualisiert am

23.04.2020

Gesetzesnummer

10009108

Dokumentnummer

NOR11009286

Alte Dokumentnummer

N6199813265I

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