Das Dritte Protokoll zum Allgemeinen Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (BGBl. III Nr. 42/1998) ist hinsichtlich der authentischen Textfassungen in französischer und spanischer Sprache dadurch kundzumachen, daß diese beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten zur Einsicht während der Amtsstunden aufliegen.Das Dritte Protokoll zum Allgemeinen Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 42 aus 1998,) ist hinsichtlich der authentischen Textfassungen in französischer und spanischer Sprache dadurch kundzumachen, daß diese beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten zur Einsicht während der Amtsstunden aufliegen.