Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Sonderverwaltungsregion Hongkong der Volksrepublik China,
in diesem Abkommen in der Folge die „Vertragsparteien“ genannt, vom Wunsche geleitet, ein Abkommen zum Zwecke der Einrichtung der Rahmenbedingungen eines Flugverkehrs zwischen Österreich und der Sonderverwaltungsregion Hongkong der Volksrepublik China abzuschließen,
haben folgendes vereinbart: