Die Bundesregierung der Republik Österreich
und
die Regierung der Bundesrepublik Deutschland -
von dem Bestreben geleitet, die Rückübernahme von Personen an der gemeinsamen Grenze und die Durchbeförderung von Personen im Geiste der Zusammenarbeit und guten Nachbarschaft und auf der Grundlage der Gegenseitigkeit zu erleichtern -
haben folgendes vereinbart: