DIE REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER STAAT KUWAIT (im folgenden die „Vertragsstaaten“ genannt),
VON DEM WUNSCHE GELEITET, günstige Bedingungen für die Förderung der gemeinsamen wirtschaftlichen Zusammenarbeit und insbesondere für Investitionen durch Investoren eines Vertragsstaates im Gebiet des anderen zu schaffen,
IN DER ERKENNTNIS, daß die Förderung und der gegenseitige Schutz solcher Investitionen Anreize für geschäftliche Initiativen bieten und den Wohlstand in beiden Vertragsstaaten steigern wird,
SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN: