Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Kroatischen Republik, im weiteren Text: die Vertragsparteien,
geleitet von dem gemeinsamen Wunsch nach der Vertiefung der bereits bestehenden freundschaftlichen Beziehungen und von der Notwendigkeit der Entwicklung einer umfassenden und vielfältigen gegenseitigen Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Tourismus,
im Bewußtsein der großen Bedeutung des Tourismus nicht nur für die Wirtschaft der beiden Staaten, sondern auch für ein besseres Verständnis der beiden Völker,
in der Absicht, eine wirkungsvollere touristische Zusammenarbeit zum beiderseitigen Vorteil zu ermöglichen,
haben folgendes vereinbart: