Für die am Flugplatz Altenrhein geplanten Flugtage am 8. und 9. August 1998 sowie für einen Trainingstag am 6. oder 7. August 1998 wird die Ressortvereinbarung vom 19. März 1992 *1) zur Durchführung des Vertrages zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Österreich über die Auswirkungen des Betriebes bestehender grenznaher Flugplätze in denjenigen Punkten, die der Abhaltung dieser Flugtage entgegenstehen, wie insbesondere die Tageslärmpegel, suspendiert. Die generellen Öffnungszeiten des Flugplatzes Altenrhein bleiben unberührt.
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*1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 172/1992, zuletzt geändert durch*1) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 172 aus 1992,, zuletzt geändert durch
BGBl. III Nr. 206/1997 Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 206 aus 1997,