Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich (Ungarn)
Typ
Vertrag – Ungarn
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
01.09.1998
Außerkrafttretensdatum
Unterzeichnungsdatum
23.04.1997
Index
79/01 Schulen, Universitäten
Titel
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Ungarn über Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich
StF:
BGBl. III Nr. 114/1998 (NR: GP XX
RV 742 AB 1024 S. 106. BR:
AB 5635 S. 636.)
Sprachen
Deutsch, Ungarisch
Präambel/Promulgationsklausel
Die Republik Österreich und die Republik Ungarn, im folgenden Vertragsstaaten genannt,
im Geiste der freundschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden
Staaten,
in der Absicht, den Austausch auf dem Gebiet der Wissenschaften und die Zusammenarbeit im Hochschulbereich zu fördern,
in dem Wunsche, den Studierenden beider Staaten die Fortführung des Studiums im jeweils anderen Vertragsstaat zu erleichtern,
im Bewußtsein der in beiden Staaten im Bereich des Hochschulwesens bestehenden Gemeinsamkeiten,
in Fortführung der bilateralen Gleichwertigkeitsregelungen zwischen beiden Vertragsstaaten, die mit dem Abkommen über die Gleichwertigkeit der Reifezeugnisse für die Zulassung zu den Universitäten vom 16. Juli 1982 1) sowie mit dem Abkommen über die Gleichwertigkeit der Studien an den Universitäten und der akademischen Grade vom 8. März 1983 2) in die Wege geleitet wurden,
unter Berücksichtigung der von beiden Vertragsstaaten unterzeichneten Abkommen im Bereich der Gleichwertigkeiten im Rahmen des Europarates und der UNESCO,
haben folgendes vereinbart:
_____________________
1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 318/19841) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 318 aus 1984,
2) Kundgemacht in BGBl. Nr. 123/19852) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 123 aus 1985,
Ratifikationstext
Die Mitteilungen gemäß Art. 7 Abs. 1 wurden am 14. Mai bzw. 8. Juni 1998 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 7 Abs. 1 mit 1. September 1998 in Kraft.Die Mitteilungen gemäß Artikel 7, Absatz eins, wurden am 14. Mai bzw. 8. Juni 1998 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 7, Absatz eins, mit 1. September 1998 in Kraft.
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Anlagen wird genehmigt.
Schlagworte
e-rk3
Zuletzt aktualisiert am
27.02.2017
Gesetzesnummer
10010074
Dokumentnummer
NOR11010281
Alte Dokumentnummer
N7199811536O