Bundesrecht konsolidiert

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Luftverkehrsabkommen (Brunei) § 0

Kurztitel

Luftverkehrsabkommen (Brunei)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 11/1998

Typ

Vertrag – Brunei

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.12.1997

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

13.02.1997

Index

99/04 Luft- und Weltraumfahrt

Titel

LUFTVERKEHRSABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG SEINER MAJESTÄT DES SULTANS UND YANG DI-PERTUAN VON BRUNEI DARUSSALAM
StF: BGBl. III Nr. 11/1998

Sprachen

Deutsch, Englisch, Malaiisch

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung Seiner Majestät des Sultans und Yang Di-Pertuan von Brunei Darussalam, in der Folge die Vertragsparteien genannt,

Als Vertragsparteien des am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegten Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt,

Vom Wunsche geleitet, in Ergänzung des genannten Abkommens ein Abkommen zum Zwecke der Einrichtung eines planmäßigen Flugverkehrs zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus abzuschließen, Haben folgendes vereinbart:

Ratifikationstext

Die Mitteilungen gemäß Artikel 19, des Abkommens wurden am 26. Februar bzw. 6. Oktober 1997 abgegeben; das Abkommen ist gemäß seinem Artikel 19, mit 1. Dezember 1997 in Kraft getreten.

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

11.03.2016

Gesetzesnummer

10012790

Dokumentnummer

NOR11013189

Alte Dokumentnummer

N9199811366U

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