(Anm.: letzte Anpassung durch Kundmachung BGBl. III Nr. 104/2015)Anmerkung, letzte Anpassung durch Kundmachung Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 104 aus 2015,)
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 17. August 1995 beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt; das Übereinkommen tritt gemäß seinem Art. XXI Abs. 1 mit 29. April 1997 in Kraft.Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 17. August 1995 beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt; das Übereinkommen tritt gemäß seinem Artikel römisch 21 , Absatz eins, mit 29. April 1997 in Kraft.
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten das Übereinkommen ratifiziert: Albanien, Algerien, Argentinien, Armenien, Äthiopien, Australien, Belarus, Brasilien, Bulgarien, Chile, Cookinseln, Costa Rica, Côte d’Ivoire, Dänemark, Deutschland, Ecuador, El Salvador, Fidschi, Finnland, Frankreich, Georgien, Griechenland, Indien, Irland, Italien, Japan, Kamerun, Kanada, Kroatien, Lesotho, Lettland, Malediven, Marokko, Mauritius, Mexiko, Moldova, Monaco, Mongolei, Namibia, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Oman, Papua-Neuguinea, Paraguay, Peru, Polen, Portugal, Rumänien, Saudi-Arabien, Schweden, Schweiz, Seychellen, Slowakei, Spanien, Sri Lanka, Südafrika, Tadschikistan, Tschechische Republik, Turkmenistan, Ungarn, Uruguay, Usbekistan, Vereinigtes Königreich.
Vorbehalte und Erklärungen zu diesem Übereinkommen – mit Ausnahme derer Österreichs und territorialer Anwendungen – werden im Teil III des Bundesgesetzblattes nicht veröffentlicht. Sie sind in englischer und französischer Sprache auf der Webseite der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org/ abrufbar [CHAPTER XXVI.3]:Vorbehalte und Erklärungen zu diesem Übereinkommen – mit Ausnahme derer Österreichs und territorialer Anwendungen – werden im Teil römisch drei des Bundesgesetzblattes nicht veröffentlicht. Sie sind in englischer und französischer Sprache auf der Webseite der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org/ abrufbar [CHAPTER römisch 26 .3]:
China, Heiliger Stuhl, Iran, Kuba, Pakistan, Syrien
Vereinigtes Königreich
Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen zufolge hat das Vereinigte Königreich am 26. Oktober 2005 nachstehende Erklärung abgegeben:
Die Ratifikation durch das Vereinigte Königreich erstreckt sich auf folgende Gebiete, für deren internationale Beziehungen das Vereinigte Königreich verantwortlich ist: Guernsey, Jersey, Insel Man, Anguilla, Bermuda, Britisches Territorium in der Antarktis, Britisches Territorium im Indischen Ozean, Britische Jungferninseln, Caymaninseln, Falkland Inseln, Gibraltar, Montserrat, Pitcairninseln, Henderson, Ducie und Oeno Inseln, St. Helena, Süd-Georgien und die Südlichen Sandwichinseln, Souveräne Stützpunkte Akrotiri und Dhekelia auf der Insel Zypern, Turks und Caicos Inseln.