Bundesrecht konsolidiert

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Aufhebung der Sichtvermerkspflicht (Barbados) Art. 1

Kurztitel

Aufhebung der Sichtvermerkspflicht (Barbados)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 215/1997

Typ

Vertrag - Barbados

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

31.12.1997

Außerkrafttretensdatum

Index

49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke

Text

Österreichische Botschaft

Zl. 4.66.22/4/97

Die Österreichische Botschaft entbietet dem Ministerium für auswärtige Angelegenheiten von Barbados ihre Hochachtung und beehrt sich, mitzuteilen, daß Österreich das Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung von Barbados über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht *) vom 26. März 1973 teilweise kündigt, indem Staatsangehörige von Barbados, die Inhaber eines gültigen gewöhnlichen Reisepasses sind, zur Einreise nach Österreich eines Sichtvermerks bedürfen. Inhaber von Diplomaten- oder Dienstpässen von Barbados bleiben weiterhin von der Sichtvermerkspflicht zur Einreise nach Österreich befreit. Diese Änderung tritt mit 1. Dezember 1997 in Kraft. Diese Vorgangsweise erfolgt im Zuge der Harmonisierung der Visapolitik Österreichs mit derjenigen seiner Schengen-Partner. Die Österreichische Botschaft benützt diesen Anlaß, dem Ministerium für auswärtige Angelegenheiten von Barbados erneut ihre ausgezeichnete Hochachtung zu versichern.

Caracas, am 23. Oktober 1997

L. S.

An das

Ministerium für auswärtige Angelegenheiten

Barbados

Ministerium für auswärtige Angelegenheiten

Barbados

Zl. 10431 T1

Das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten von Barbados entbietet der Österreichischen Botschaft seine Hochachtung und beehrt sich, deren Note, Zl. 4.66.22/4/97 vom 23. Oktober 1997 zu bestätigen, welche folgenden Wortlaut hat:

„Die Österreichische Botschaft entbietet ..... (es folgt der weitere Text der Eröffnungsnote in deutscher Sprache) ..... Hochachtung zu versichern.“

Das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten beehrt sich, der Botschaft mitzuteilen, daß die Regierung von Barbados mit dem vorstehenden Vorschlag, der das Abkommen vom 26. März 1973 zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung von Barbados über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht ändert, einverstanden ist. Dementsprechend stellen die Note der Botschaft und diese Antwort ein Abkommen zwischen den beiden Regierungen dar, welches mit 1. Dezember 1997 in Kraft tritt.

Das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten von Barbados benützt diese Gelegenheit, um der Österreichischen Botschaft erneut seine ausgezeichnete Hochachtung zu versichern.

Bridgetown, am 17. November 1997

L. S.

An die Österreichische Botschaft

Caracas

___________________

*) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 248 aus 1973,

Zuletzt aktualisiert am

06.08.2014

Gesetzesnummer

10006015

Dokumentnummer

NOR12066019

Alte Dokumentnummer

N4199715977A

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