Gemäß § 18 Abs. 3 Grenzkontrollgesetz, BGBl. Nr. 435/1996, wird kundgemacht, daß das Übereinkommen über den Beitritt Österreichs zum Schengener Durchführungsübereinkommen, BGBl. III Nr. 90/1997, für die Griechische Republik mit Beginn des 8. Dezembers 1997 mit der Maßgabe in Kraft gesetzt ist, daß die Kontrollen an den Binnengrenzen zur Griechischen Republik weiterhin durchgeführt werden.Gemäß Paragraph 18, Absatz 3, Grenzkontrollgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 435 aus 1996,, wird kundgemacht, daß das Übereinkommen über den Beitritt Österreichs zum Schengener Durchführungsübereinkommen, Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 90 aus 1997,, für die Griechische Republik mit Beginn des 8. Dezembers 1997 mit der Maßgabe in Kraft gesetzt ist, daß die Kontrollen an den Binnengrenzen zur Griechischen Republik weiterhin durchgeführt werden.