Gemäß § 18 Abs. 3 Grenzkontrollgesetz, BGBl. Nr. 435/1996, wird kundgemacht, daß das Übereinkommen über den Beitritt Österreichs zum Schengener Durchführungsübereinkommen, BGBl. III Nr. 90/1997, für die Staaten der Benelux-Wirtschaftsunion, die Bundesrepublik Deutschland, die Französische Republik, das Königreich Spanien, die Portugiesische Republik, die Republik Italien und die Republik Österreich mit 1. Dezember 1997 in Kraft gesetzt ist.Gemäß Paragraph 18, Absatz 3, Grenzkontrollgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 435 aus 1996,, wird kundgemacht, daß das Übereinkommen über den Beitritt Österreichs zum Schengener Durchführungsübereinkommen, Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 90 aus 1997,, für die Staaten der Benelux-Wirtschaftsunion, die Bundesrepublik Deutschland, die Französische Republik, das Königreich Spanien, die Portugiesische Republik, die Republik Italien und die Republik Österreich mit 1. Dezember 1997 in Kraft gesetzt ist.