Das Einvernehmen mit dem Hauptausschuß des Nationalrates gemäß § 1 Abs. 5 Bundesgesetz vom 14. Dezember 1977 über die Einräumung von Privilegien und Immunitäten an internationale Organisationen, BGBl. Nr. 677, wurde hergestellt. Das Einvernehmen mit dem Hauptausschuß des Nationalrates gemäß Paragraph eins, Absatz 5, Bundesgesetz vom 14. Dezember 1977 über die Einräumung von Privilegien und Immunitäten an internationale Organisationen, Bundesgesetzblatt Nr. 677, wurde hergestellt.
Das Übereinkommen tritt gemäß seinem Art. 3 mit 20. August 1997 in Kraft. Das Übereinkommen tritt gemäß seinem Artikel 3, mit 20. August 1997 in Kraft.