Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Funkschnittstellen-Beschreibungsverordnung 2026
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
16.04.2026
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
FSBV 2026
Index
91/01 Fernmeldewesen
Text
Inhalt
§ 1.Paragraph eins,
(1)Absatz eins,Mit dieser Verordnung werden die in der Tabelle unter Punkt A der Anlage angeführten Funkschnittstellen für Funkanlagen festgesetzt.
(2)Absatz 2,Die Anlage beinhaltet in der Tabelle unter Punkt A in
Spalte 1 die Art der Frequenznutzung,
Spalte 2 die Bezeichnung der Funkschnittstellen-Beschreibung,
Spalte 3 das Ausgabedatum sowie in
Spalte 4 die Nummer, unter welcher die Funkschnittstellen-Beschreibung notifiziert wurde.
Im RIS seit
15.04.2026
Zuletzt aktualisiert am
15.04.2026
Gesetzesnummer
20013150
Dokumentnummer
NOR40277237