Festsetzung des Pauschalbetrags
§ 1.Paragraph eins,
Der Pauschalbetrag als Ersatz für die Überprüfung der Zuverlässigkeit einer Person gemäß § 16 des Resilienz kritischer Einrichtungen-Gesetzes (RKEG), BGBl. I Nr. 60/2025, beträgt 100 Euro. Der Pauschalbetrag als Ersatz für die Überprüfung der Zuverlässigkeit einer Person gemäß Paragraph 16, des Resilienz kritischer Einrichtungen-Gesetzes (RKEG), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 60 aus 2025,, beträgt 100 Euro.